. Shindo Dojo - Kampfkunst in Perfektion

Was ist Shorinjiryu Karatedo?

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Olaf Lotze-Leoni
Kampfkunstschule SHINDO

Matthäikirchstraße 37
30519 Hannover
+49 (0)511 8 79 04 19
+49 (0)511 8 79 04 19
Kontakt
http://www.shindo.de

26/126/13301

Shorinjiryu Kenkokan Karatedo und Koshiki Karatedo World sind eingetragene Warenzeichen in Deutschland. Jegliche Benutzung in Wort und Bild bedarf der schriftlichen Zustimmung.

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Allgemeine Bedingungen zur Mitgliedschaft in

der Kampfkunstschule Shindo (AGB)

 

1.     Jedes Mitglied  unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen der Mitarbeiter der Schule folge zu leisten.

 2.     Eine Haftung für Kleidung, Geld und Wertsachen ist von Seiten der Schule ausgeschlossen.

 3.     Sachbeschädigungen in den Schulräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

 4.     Der Teilnehmer versichert, daß er Sportgesund ist, keine Vorstrafen hat, keine Drogen konsumiert oder vertreibt.

 5.     Änderungen der Übungstage und - Zeiten bleiben der Schule vorbehalten.

 6.     Bei Bezahlung der gesamten Jahresgebühr gewährt die Schule einen Rabatt von einem Monatsbeitrag.

 7.     Für die Bearbeitung jeder Beitragsmahnung wird eine Gebühr von 5.- € erhoben.

 8.     Adressen - und Namensänderungen sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.

 9.     Im Sommer ist die Schule 4 Wochen geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr, und an gesetzlichen Feiertagen ist die Schule ebenfalls geschlossen.

Ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch ausgefallenen Stunden besteht nicht.

Der Schüler ist auch in diesem Zeitraum Beitragspflichtig.

 10.   Eine Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

 11.   Die Vereinbarungen beinhalten auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Schulinhabers ihre Gültigkeit.

 12.   Die Haftung der Schule ist auf das gesetzliche zulässige Maß beschränkt.

Gegenseitige Haftpflichtansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

 13.   Beiträge die selbstverschuldet überbezahlt wurden, werden von der Schule nicht zurückerstattet.

 14.   Kündigungen bedürfen ausschließlich der schriftlichen Form. Kündigungen ohne Kündigungsfrist sind aus jeglichen Grund (Krankheitsfall, Erwerbslosigkeit o.a.) von Seiten des Teilnehmers ausgeschlossen. Es besteht weiterhin Beitragspflicht.

 15.   Die Mitgliedschaft kann während der ersten 6 Monate nicht unterbrochen werden.

Wird der Vertrag nicht 1 Monat vor Ablauf des ersten halben Mitgliedsjahres gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend.

Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate. Kinder bis 12 Jahre 1 Monat.

Bei Wechsel einer Sparte beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 16.   Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hannover.

 

Versprechen des Schülers:

 

1. Ich werde mich in positiver Art und Weise entwickeln und alles vermeiden, dass mein geistiges (mentales) Wachstum und meine physische Gesundheit beeinträchtigen könnte.

2. Ich werde Selbstdisziplin entwickeln, um das Beste in mir und anderen hervorzubringen.

3. Was ich im Unterricht gelernt habe werde ich konstruktiv und zur Verteidigung anwenden um mir und anderen zu helfen und niemals zum Missbrauch oder zur Beleidigung.

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